Bei der Untersuchung eines Katers fiel uns eine Umfangsvermehrung am rechten Vorderlauf auf, die laut Besitzerin woanders als „Überbein“ diagnostiziert wurde. Bei der näheren Begutachtung kam uns dieses „Überbein“ doch sehr verdächtig vor.
In Narkose konnten wir einen sogenannten „Eierbecher“,ein Luftgewehrprojektil entfernen. Laut Besitzerin hatte der Kater diese Beule schon seit Jahren.
Dass der Schuß nicht tödlich war oder das Auge getroffen hat war reines Glück
Da diese Projektile aber Blei enthalten, vergiften sie die Tiere langsam. Eine schnelle, vollständige Entfernung ist sehr wichtig.
Das es sich beim Beschießen des Katers um eine Straftat handelt (Tierschutzgesetz §17), sollte jedem klar sein. Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.